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Beiträge für den Einbau von Photovoltaikanlagen und Speicherbatterien für kleine Unternehmen

Die Landesregierung gewährt einen Beitrag für den Einbau von netzgebundenen Photovoltaikanlagen zur Deckung des Bedarfs an elektrischer Energie von Gebäuden und Anlagen im Eigentum oder im Besitz des Unternehmens bis zu einer Gesamtsumme von 50 kWp Nennleistung. Ein kleines Unternehmen hat weniger als 50 Beschäftigte und einen Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro. Das Ausmaß der Förderung beträgt 20 % der zulässigen Kosten.
Die Einreichfrist für Arbeiten, die im Jahr 2023 beginnen, läuft vom 01. Januar 2023 – 31. Mai 2023. Der Antrag ist VOR Beginn der Arbeiten mittels PEC einzureichen. Weitere Informationen zu den Beiträgen befinden sich auf der Website der Autonomen Provinz Bozen: https://www.provinz.bz.it/de/dienstleistungen-a-z.asp?bnsv_svid=1037065

Freitag, 20.01.2023
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