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Statusänderung der Registrierkassen bei Betriebsferien von mehr als 12 Tagen

Aufgrund der „lotteria dei scontrini" sind Betriebe mit einer Registrierkassa nun verpflichtet, die Kassa an die neuen technischen Anforderungen anzupassen. In diesem Zuge sieht die Agentur der Einnahmen vor, dass bei einer Unterbrechung der Betriebstätigkeit der Registrierkassa (Betriebsferien, vorübergehende Betriebsschließung oder keine Verzeichnung von Tagesinkassi) von 12 aufeinanderfolgenden Tagen eine Meldung an die Agentur verschickt werden muss.
Die Unterbrechung der Tätigkeit kann entweder im Portal der Agentur der Einnahmen unter dem Unterpunkt „Fatture e corrispettivi" durch die Änderung des Status der Registrierkassa auf „fuori serivizio" oder direkt über die Registrierkassa (falls diese die technischen Voraussetzungen besitzt) gemeldet werden. Die Wiederaufnahme der Tätigkeit erfolgt hingegen automatisch mit der ersten Übermittlung eines Tagesabschlusses. Somit ist keine zusätzliche Meldung bei der Wiederaufnahme notwendig.
Wir ersuchen unsere Kunden daher, uns bei einer Unterbrechung der Betriebstätigkeit von mehr als 12 Tagen den zuständigen Buchhalter zeitnah zu kontaktieren, sodass wir die Statusänderung im Portal vornehmen können.

Montag, 21.08.2023
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