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Strafen für die Verweigerung von POS-Zahlungen ab 30.06.2022

Mit der Eilverordnung zum Wiederaufbauplan (DL Nr. 36/2022) wurde die Straf-Regelung vom 31.12.2022 auf 30.06.2022 vorverlegt. Somit müssen Einzelhändler und Freiberufler ab ersten Juli diesen Jahres bei Verlangen des Kunden Zahlungen mittels Kredit- oder Debitkarte annehmen. Anderweitig drohen Strafen in Höhe von 30 Euro zzgl. vier Prozent der jeweiligen Transaktionssumme.

Freitag, 06.05.2022
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