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55%-Steuerbonus

Bei der Umwandlung in ein ordentliches Gesetz des Antikrisenpaketes (Notverordnung) der Regierung Berlusconi zeichnet sich eine deutliche Entschärfung der ursprünglich angekündigten Einschränkungen an.

Im ursprünglichen Gesetzestext des Antikrisenpaketes war vorgesehen, dass für die Nutzung des 55%-Steuerbonus bei Energiesparmaßnahmen nach Tätigung der Investitionen eine Meldung an die Agentur der Einnahmen zu verschicken ist. Als zusätzliche Einschränkung war geplant die finanziellen Mittel des Staatshaushaltes für diese Maßnahme stark zu reduzieren. Folglich hätten nur mehr jene Steuerpflichtigen den Bonus in Anspruch nehmen können für welche bei Abgabe des vorgesehenen Ansuchens (Meldung) noch Mittel im Staatshaushalt vorhanden sind, was natürlich einem Lotteriespiel ähnlich gewesen wäre und dem Steuerpflichtigen jede Planungssicherheit genommen hätte.

Aufgrund der  massiven Proteste lenkte die Regierung nun ein -  die einzige Einschränkung wird nun jene sein, dass das Guthaben (Steuerbonus) nicht mehr in einem Zeitraum von 3 bis 10 Jahren verrechnet werden kann, sondern zwingend in einem Zeitraum von 5 Jahren.

Montag, 12.01.2009
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