Geldbehebungen vom Bankkonto
Um den Umlauf von Bargeld einzuschränken bzw. die Schattenwirtschaft zu bekämpfen muss jeder Inhaber von Bankkonten Behebungen oder Einlagen auf Bankkonten dokumentieren können. Weiters gelten folgende Bestimmungen:
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Nicht gerechtfertigte Behebungen vom Bankkonto, welche täglich € 1.000 bzw. monatlich € 5.000 übersteigen, können von der Agentur der Einnahmen steuerrechtlich als Erlöse eingestuft werden. Dies gilt nur für Unternehmen. Die Regelung hat rückwirkend keine Bewandtnis, sie ist ab 03.12.2016 wirksam.
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Betreffend die nicht gerechtfertigten Einlagen, sowohl von Freiberuflern als auch von Firmen gilt weiterhin die Auffassung, dass sie zum steuerlichen Einkommen dazuzuzählen sind, unabhängig vom jeweiligen Betrag.
Mittwoch, 17.05.2017