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Landesbeitrag Weiterbildung und Beratung

Mit 1. Juli 2016 können wieder Gesuche um Landesbeiträge für immaterielle Investitionen eingereicht werden. Dazu zählen z. B. Investitionen in berufliche Weiterbildung, Beratung, Analysen und Studien usw. Der maximale Förderungssatz beträgt 50 Prozent der Kosten mit einer Obergrenze für die geförderten Ausgaben für Klein- und Mittelbetriebe in der Höhe von 100.000 Euro und für Großunternehmen ab 100 Mitarbeitern in der Höhe von 150.000 Euro. Sollte die Förderung gewährt werden, müssen die Unternehmen für mindestens 24 Monate nach Abschluss der geförderten Wissensvermittlung, ihre unternehmerische Tätigkeit weiterführen. Die Ansuchen müssen in digitaler Form, mittels PEC Adresse (zertifizierte E- Mail Adresse), bis 30. September eines jeden Jahres eingeschickt werden. Anspruch auf die Förderung haben alle Südtiroler Unternehmen aus den Sektoren Handwerk, Industrie, Handel und Dienstleistungen.
Dienstag, 19.07.2016
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