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Änderung bei Speisekarten – neue Pflichten

Aufgrund einer EU-Verordnung aus dem Jahre 2011 müssen nun Restaurants und ähnliche „Anbieter von Gemeinschaftsverpflegung“ die Gäste darüber informieren, welche Speisen Zutaten beinhalten, die Allergien auslösen können. Darunter können unter anderem Eier, Milch, Nüsse, Senf, Sellerie usw. fallen.

Details zur Kennzeichnungspflicht legt die EU nicht fest – diese kann jeder Staat selber bestimmen.

Die Allergene können wie folgt mitgeteilt werden:

  • mündlich (von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern)
  • Informationstafel, auf die verwiesen werden kann
  • in der Speisekarte

Der eleganteste und nervenschonendste ist wahrscheinlich die Information in der Speisekarte selbst.

Sobald im Rom genauere Details für die Umsetzung folgen, werden wir Sie umgehend darüber informieren.

In den Ausgaben der SWZ vom 05/12/2014 und vom 12/12/2014 wird näher auf diese Thematik eingegangen!

Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden!

 

Samstag, 13.12.2014
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