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Neuigkeiten bezüglich der POS - Pflicht

… Steuerbegünstigung bei Installation und Strafen bei Nichterfüllung…

Wie Ihnen ja bereits bekannt ist, besteht seit 30. Juni  2014 für alle Unternehmen und Freiberufler die Auflage, ein Pos-Gerät zu installieren, um den Kunden die Möglichkeit zu geben, das Entgelt für die durchgeführten Erwerbe und erhaltenen Leistungen mittels Debitkarte bzw. Bancomat zu begleichen. Die Pflicht gilt ausschließlich für Zahlungen der Kunden von über 30 Euro, unabhängig vom erzielten Jahresumsatz. Bis jetzt wurde die Nichtbeachtung der Pflicht mit keiner Verwaltungsstrafe geahndet, da es sich um eine Auflage und nicht um eine gesetzliche Vorschrift handelt.

 

Momentan werden 2 Punkte bezüglich der POS-Pflicht diskutiert:

  1. Die Einführung einer Steuerbegünstigung, um die Fixkosten der POS-Geräte zu reduzieren; Die Fixkosten können sich laut aktuellem Stand auf ca. €180/ Jahr belaufen. Die Steuerbegünstigung kann als Steuerguthaben (Credito d’imposta) oder durch Auffinden geeigneter Mitteln zur finanziellen Abdeckung der Zusatzabgaben in Anspruch genommen werden.

     

  2. Es wird zudem noch über die Einführung von Strafen bei Nichterfüllung diskutiert. Diese Entscheidung wird schlussendlich aber eine politische werden!

 

Wir werden Sie auf dem Laufenden halten!

Dienstag, 18.11.2014
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