Aufschub Steuerzahlungen 2013
Wie bereits im Vorjahr wurde auch heuer der Termin für die Steuerzahlungen vom 17. Juni (16. Juni fällt auf einen Sonntag) auf den 8. Juli verlängert. Die physischen Personen, die das Modell UNICO vorlegen, sowie die Personen- und Kapitalgesellschaften, können die Saldozahlung für die Einkommenssteuer (Irpef und Ires) und für die Wertschöpfungssteuer Irap ohne Anrechnung von Zinsen bis zum 8. Juli bezahlen, wenn sie den Sektorenstudien (studi di settore) unterliegen. Für jene physischen Personen, Personen- und Kapitalgesellschaften, die nicht den Sektorenstudien unterliegen, müssen die obgenannten Steuerzahlungen bis zum 17. Juni geleistet werden. (z. B. Privatpersonen ohne betriebliche Tätigkeit, sog. Kleinstunternehmer“ contribuenti minimi“, etc.)
Freitag, 31.05.2013