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INPS Kaufleute und Handwerker – Einzahlungsvordrucke nur mehr übers Internet erhältlich

Ab 1. Jänner werden die Einzahlungsvordrucke der INPS für Kaufleute und Handwerker nicht mehr zugestellt.

Die INPS hat kürzlich die sog. „Sozialversicherungsschublade“ für Kaufleute und Handwerker eingeführt. Ab 1. Jänner werden die Einzahlungsvordrucke für Kaufleute und Handwerker betreffend die INPS Fixraten nicht mehr zugestellt. Diese Einzahlungsvordrucke müssen direkt von der Homepage des INPS vom Beitragspflichtigen selbst oder von einem beauftragten Subjekt (Wirtschaftsberater, Arbeitsrechtsberater usw.) heruntergeladen werden.
Dienstag, 19.02.2013
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