Wiedereinführung der Aufwertungsmöglichkeit von Baugrundstücken und Beteiligungen
Im Stabilitätsgesetz für 2013 ist wiederum die Möglichkeit der Aufwertung von Baugrundstücken und Beteiligungen für Privatpersonen vorgesehen.
Privatpersonen, die Baugrundstücke oder Beteiligungen aufwerten möchten (dadurch wird bei einem möglichen Verkauf die Steuerlast erheblich gesenkt) können bis 30. Juni 2013 eine Aufwertung durchführen. Bis zum 30. Juni 2013 muss eine Schätzung eines Sachverständigen (für Beteiligungen erfolgt dies durch einen Wirtschaftsberater, für Baugrundstücke genügt ein Geometer oder Architekt) und die Zahlung der Ersatzsteuer in Höhe von 4% für Baugrundstücke und qualifizierte Beteiligungen und in Höhe von 2% für nicht qualifizierte Beteiligungen durchgeführt werden.
Dienstag, 15.01.2013