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Zertifizierte E-Mail Adresse (PEC) auch für Einzelfirmen

Mit dem Gesetzesdekret Nr. 179/2012 hat die Regierung Monti auch für Einzelfirmen die Pflicht eingeführt, eine eigene zertifizierte E-Mail Adresse (PEC) der Handelskammer zu melden.

Für alle Einzelbetriebe, welche ab dem 20. Oktober gegründetwerden, muss zugleich mit der Anmeldung eine zertifizierte E-Mail Adresse (PEC) der Handelskammer gemeldet werden.

Ohne PEC-Adresse kann somit ab diesem Datum kein Einzelbetrieb gegründet werden.

Jene Unternehmen, die zum 20. Oktober schon in der Handelskammer eingetragen sind, müssen eine zertifizierte E-Mail Adresse (PEC) innerhalb 30. Juni 2013 melden.

Montag, 29.10.2012
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