Meldung Arbeit auf Abruf
Das Amt für Arbeitsmarktbeobachtung hat nun in einer Presseaussendung mitgeteilt, dass für die Provinz Bozen bis 31.08.2012 die Mitteilung der einzelnen Abrufe nicht erforderlich ist.
Die Mitteilungspflicht beginnt somit am 01.September 2012.
Über die genauen Kontaktdaten und Formulare werden wir Sie dann rechtzeitig informieren.
Montag, 30.07.2012