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Verlängerung energetische Sanierung und Bausanierung als fixer Absetzbetrag

Das Gesetzesdekret „Salva Italia“, das voraussichtlich kurz vor Weihnachten in ein Gesetz umgewandelt wird, enthält auch die Verlängerung des Absetzbetrages von 55% der getragenen Kosten bei energetischer Sanierung bis 2012. Der Absetzbetrag von 36% der getragenen Kosten bei Bausanierung ist als fixer Absetzbetrag in den Einheitstext über die Einkommenssteuern (T.U.I.R.) aufgenommen worden.

Nachfolgend die Bestimmungen:
  • das Maßnahmenpaket der Regierung Monti enthält die Verlängerung des Absetzbetrages von 55% der getragenen Kosten von der geschuldeten Steuer bei energetischer Sanierungbis 31.12.2012. Ab 2013 wird für diese Kosten dann die gleiche Behandlung gelten wie für die Bausanierung, sprich die Abzugsfähigkeit von 36%

  • in Bezug auf die Bausanierung wird die Abzugsfähigkeit von 36% der getragenen Kosten von der geschuldeten Steuer als fixer Absetzbetrag in den Einheitstext über die Einkommenssteuern (T.U.I.R.) aufgenommen
Mittwoch, 14.12.2011
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