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Herabsetzung des Limits für Bargeldzahlungen auf 1.000 Euro

Im Zuge der Schuldenkrise hat die Regierung Monti das sogenannte Gesetzesdekret „Salva Italia“ erlassen. Dabei handelt es sich um eine Notverordnung, die noch in ein Gesetz umgewandelt werden muss (voraussichtlich kurz vor Weihnachten). Dieses Maßnahmenpaket ist schon rechtskräftig und enthält auch die Herabsetzung des Limits für Bargeldzahlungen.

Mit 6. Dezember 2011 dürfen keine Bargeldzahlungen mehr getätigt werden, die das Limit von 1.000 Euro übersteigen.

Welche Transaktionen sind betroffen:

  • Bargeldzahlungen, Überbringersparbücher und jegliche Inhaberpapiere über 1.000 Euro
  • Schecks, Postüberweisungen und Wechsel über 1.000 Euro müssen den Namen oder Firmennamen des Begünstigten aufweisen und die Klausel „nicht übertragbar“
  • der Saldo von Überbringersparbüchern muss bis 31. März 2012 unter 1.000 Euro gebracht werden oder das Überbringersparbuch muss aufgelöst werden
  • Bargeldzahlungen sind deshalb nur bis zu einem Betrag von 999,99 Euro erlaubt.
  • sollten trotzdem Bargeldzahlungen ab 1.000 Euro getätigt werden, so sind noch keine Strafen bis 31. Jänner 2012 fällig

Zudem gibt es folgendes zu beachten:

Das Limit von 1.000 Euro bezieht sich auf eine betriebliche Operation, d.h. erfolgt die Zahlung in mehreren Raten, so dürfen diese nicht mittels Bargeld beglichen werden.

Hierzu ein Beispiel:

Verkauf eines Laptops mit Rechnungspreis 1.500 Euro (inkl. MwSt.), die Zahlung erfolgt in 3 Raten zu je 500 Euro, keine der einzelnen Raten darf somit mittels Bargeld beglichen werden.

Folgende Strafen sind bei Nichtbeachtung zu bezahlen:

  • von 1 bis 40% des bewegten Bargelds bei einer Mindeststrafe von 3.000 Euro
  • bei Beträgen von mehr als 50.000 wird die Strafe verfünffacht
Freitag, 09.12.2011
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