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Konjunkturparket 2011

Die Regierung hat gestern ein weiteres Konjunkturparket in Form einer Notverordnung erlassen.

Diese Notverordnung muss innerhalb von 120 Tagen in ein Gesetz umgewandelt werden. Es wird sicherlich noch einige Abänderungen geben, doch die wichtigsten Neuerungen sind:
  • Wiedereinführung der Aufwertung von Baugrundstücken und Beteiligungen im Besitz von Privatpersonen (Aufwertung möglich bis 30.06.2012)
  • Erleichterungen bei der Bausanierung 36% (keine Aufteilung mehr zwischen Material und Arbeit in der Rechnung – die Steuererleichterung verfällt nicht mehr, wenn man vergessen hat vor Baubeginn die Meldung ans Rechenzentrum nach Pescara zu versenden)
  • Steuerguthaben für Forschung und Entwicklung
  • dem Arbeitgeber müssen nicht mehr jährlich die Absatzbeträge für zu Lasten lebende Personen mitgeteilt werden, sondern nur mehr wenn Änderungen vorzunehmen sind
  • die Umsatzgrenze für die Anwendung der einfachen Buchhaltung wird auf 400.000 Euro bei Dienstleistungsunternehmen und auf 700.000 Euro bei allen anderen Unternehmen erhöht
Freitag, 06.05.2011
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