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Schwarzarbeit: Strafen neu geregelt

Mit Umsetzung des Gesetzes 183/2010 gelten ab dem 24. November 2010 folgende Strafen:

Einmalige Verwaltungsstrafe von Euro 3.000 zuzüglich Euro 50 für jeden „schwarz“ gearbeiteten Arbeitstag; bei einem Vergleich mit den Inspektoren (wenn von diesen angeboten) innerhalb von 30 Tagen ab Feststellung der Schwarzarbeit kann die Verwaltungsstrafe auf Euro 1.500 reduziert werden zuzüglich Euro 37,50 für jeden nicht regulär gemeldeten Arbeitstag.
Montag, 22.11.2010
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