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Beiträge vom Amt für Energie wieder möglich

Seit dem 14. Dezember wurden von der Autonomen Provinz Bozen die Förderungen vom Amt für Energie ausgesetzt, um die Förderkriterien zu überarbeiten - nun sind Ansuchen wieder möglich. Die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme wurden jedoch stark verändert.

Bis zu besagtem Dezembertag war es Bauherren möglich um einen Beitrag beim Amt für Energie anzusuchen, auch wenn sie z.B. nur einen Teil einer Fassade isolierten.

Um nun in den Genuss der Landesförderung zu kommen, ist für Energiesparmaßnahmen wie z.B. die Wärmedämmung von Außenmauern oder der Einbau einer Pelletsheizung das Erreichen einer entsprechenden Klimahausklasse für das gesamte Gebäude notwendig. Weiters wurden die Mindestausgaben von € 4.000 auf € 6.000 erhöht.

Fazit: Kleiner Arbeiten zur Einsparung von Energie werden nun nicht mehr vom Amt für Energie gefördert. Es bleibt hier nur mehr die staatliche Steuerersparnis der 36% übrig.

Montag, 18.01.2010
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